Mieterhilfe-Hannover

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Aktuelle Urteile

Rückzahlung Nebenkostenvorauszahlung

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KG Berlin: Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlung

KG Berlin vom 22.3.2010 - 8 U 142/09

Das Gericht hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Vermieter nicht innerhalb der gesetzlichen Jahresfrist über die Nebenkosten abgerechnet hatte. Darauf hin verlangte der Mieter die Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlung. Die Richter bejahten den Rückzahlungsanspruch der Mieter. Dabei sei die Entstehung und die Durchsetzbarkeit des Rückzahlungsanspruchs nicht davon abhängig, dass noch ein fälliger und durchsetzbarer Anspruch auf die Erteilung der Nebenkostenabrechnung bestehe. Voraussetzung für den Rückforderungsanspruch sei aber, dass das Mietverhältnis beendet sei.

 

 

Mindeststandarts für Elektrizitätsversorgung

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BGH: Mindeststandarts für Elektrizitätsversorgung

BGH vom 10.2.2010 - VIII ZR 343/08

Die Bundesrichter haben entschieden, dass Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung haben, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgeräts wie einer Waschmaschine und gleichzeitig weiterer Haushaltsgeräte wie z.B. eines Staubsaugers ermöglicht. Dies sei ein Mindesstandart, der nur auf Grund einer eindeutigen vertraglichen Regelung unterschritten werden könne.

Anmerkung: Die vertragliche Vereinbarung muss eindeutig sein. Es muss also aus der Vereinbarung hervorgehen, dass die elektrischen Anlagen einer derartigen Belastung nicht standhalten. Eine Formularklausel wonach der Mieter in der Wohnung nur Haushaltsmaschinen nur im Rahmen der Kapazität der vorhandenen Installation aufstellen darf, nicht.

 



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