Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Celle (OLG) hat in zwei Verfahren wegen Überprüfung von Gaspreisen beschlossen, zunächst Sachverständigengutachten einzuholen. Es soll geklärt werden, ob die Gasversorger bei ihrer letzten Preiserhöhung lediglich gestiegene Bezugspreise bzw. die Mehrwertsteuererhöhung an ihre Kunden weiter gegeben haben und ob dies gegebenenfalls durch rückläufige Preise in anderen Bereichen ausgeglichen worden ist.
Bei den beiden Verfahren handelt es sich um Sammelklagen von Verbrauchern. In einem Verfahren haben die Verbraucher in erster Instanz vor dem Landgericht Hannover obsiegt, während bei der anderen Klage das Landgericht Verden die Klage abgewiesen hat.
Das Landgericht Hannover nahm eine Preis-Überhöhung von 30 % an, weil der Gasversorger keine Angaben zur Kalkulationsgrundlage machen wollte.
Die Einholung der Gutachten wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Der Nachteil des Beschlusses für die Kläger liegt in den Kosten. Sollten die Kläger im Verfahren unterliegen, müssen Sie das Gutachten bezahlen.
Wenn das Gutachten vorliegt, wird das OLG einen neuen Verhandlungstermin bestimmen.
RA Lothar Böker







